Eine Spritze wird vor den Schriftzug «Impfung» gehalten., © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
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Thüringen: Klarheit bei der Umsetzung der Impfpflicht

17.01.2022

Für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat sich das Thüringer Gesundheitsministerium mehr Klarheit vom Bund gewünscht. Nach den Regelungen komme den Gesundheitsämtern ein gewisser Ermessensspielraum zu, sagte eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums am Montag. Dies betreffe unter anderem die Anordnung eines Betretungs- oder Betätigungsverbots für Ungeimpfte in bestimmten Einrichtungen. «Hier wünschen wir uns mehr Klarheit darüber, wie die Gesundheitsämter das umsetzen sollen», sagte die Sprecherin.

Thüringen wolle diese und weitere offene Fragen bei der Gesundheitsministerkonferenz ansprechen, die für Montagabend geplant war.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser geschützt werden.

Die Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums sagte, man erhoffe sich vom Bund Informationen darüber, welche Auswirkungen diese Impfpflicht für die betroffenen Branchen haben werde und ob mit zahlreichen Kündigungen von Beschäftigten in diesem Bereich zu rechnen sei. Man wolle gern wissen, ob es Konzepte gebe, dem entgegen zu wirken.

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