Susanna Karawanskij (Die Linke), Infrastrukturministerin, spricht bei einer Medienkonferenz, © Michael Reichel/dpa
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Thüringen bekommt zwei neue Oberzentren im Süden und Westen

22.11.2022

Ein Städteverbund um Suhl sowie die Stadt Eisenach bekommen künftig den Status als Oberzentrum - damit verbunden ist eine Reihe von Funktionen für die jeweilige Region. Das sehe das neue Landesentwicklungsprogramm vor, das am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, sagte Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (Linke) in Erfurt. Bisher haben nur Erfurt, Jena und Gera den Status als Oberzentrum.

Die Zentren sollen innerhalb der Region ausstrahlen mit kommunalen Angeboten in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Bildung, sie haben damit eine zentrale Funktion für ihr Umland.

Das neue Oberzentrum Südthüringen solle aus dem Städteverbund Suhl, Oberhof, Zella-Mehlis und Schleusingen gebildet werden. Suhl soll weiterhin kreisfreie Stadt bleiben. Eisenach hatte den Rang als kreisfreie Stadt vor allem wegen knapper Kommunalfinanzen abgegeben und war in den Wartburgkreis eingetreten. Mit dem Status als Oberzentrum wird die Stellung der Stadt in Westthüringen in der Landesplanung nun wieder aufgewertet.

Der kommunalpolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Sascha Bilay, bezeichnete es unter dem Aspekt der Finanzkraft als nicht hilfreich, dass Suhl kreisfreie Stadt bleiben solle. Als Oberzentrum brach er Nordhausen für Nordthüringen ins Gespräch.

Nach Angaben von Karawanskij sieht das Landesentwicklungsprogramm unter anderem auch zehn neue Grundzentren vor. Das seien die Gemeinden Am Ettersberg, Amt Wachsenburg, Drei Gleichen, Föritztal, Georgenthal, Grammetal, Harztor, Nessetal, Nobitz und Unterwellenborn. Sie hätten sich in den vergangenen Jahren neu gebildet und verfügten bis zum Jahr 2035 über die für Grundzentren nötige Mindestzahl von etwa 6000 Einwohnern.

Zum Landesentwicklungsprogramm, das Einfluss auf Kommunen, Bürger und Wirtschaft hat, gibt es in der nächsten Phase ein umfangreiches Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Die Grundlage für die Landesplanung solle dann voraussichtlich Anfang 2024 gelten, hieß es.

Das Programm muss nach Ministeriumsangaben nicht vom Landtag beschlossen werden, das Parlament gibt dazu aber eine Stellungnahme ab.

© dpa-infocom, dpa:221122-99-620902/2

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