Thomas Kemmerich, Sprecher der FDP-Gruppe, sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtags., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Thomas Kemmerich: Verhandlung Mitte September

01.09.2022

Das Thüringer Verfassungsgericht soll am 15. September über einen Antrag von Thüringens Ex-Kurzzeitministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) verhandeln. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Wahl Kemmerichs als Mitglied des Erfurter Stadtrats bei der Stadtratswahl 2019 für ungültig erklärt. Dagegen hatte Kemmerich Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Grund für Kemmerichs Verlust des Mandats ist eine Wohnortregelung. Als Stadtrat in einer Stadt kann demnach nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Das Verwaltungsgericht war nicht der Meinung, dass Kemmerich wie vorgeschrieben seinen Aufenthaltsschwerpunkt zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 in Erfurt hatte. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Berufung nicht zu.

© dpa-infocom, dpa:220901-99-588828/2

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