Ein Gefangener telefoniert in der Justizvollzugsanstalt., © Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Teures Telefonieren für Gefangene: Mehrere Gründe

22.03.2022

Für das Telefonieren aus Justizvollzugsanstalten heraus müssen Gefangene in Thüringen verhältnismäßig viel Geld ausgeben. Telefone innerhalb von Gefängnissen zur Verfügung zu stellen, sei mit «deutlich» höheren Kosten verbunden als vergleichbare Dienstleistungen außerhalb, hieß es in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Karola Stange und Lena Saniye Güngör. Allerdings verweist das Ministerium allgemein darauf, dass Telefontarife für Gefangene nicht «ohne Weiteres mit den Telefontarifen außerhalb des Justizvollzugs vergleichbar sind». Genaue Angaben zur Höhe der Tarife machte das Ministerium nicht. Die Telefondienstleister lehnten es ab, diese Daten öffentlich zu machen.

In der Antwort an die beiden Abgeordneten heißt es, die hohen Kosten zur Bereitstellung von Telefonen in Thüringens Gefängnissen hingen erstens damit zusammen, dass die Anlagen besondere Sicherheitsstandards erfüllen müssten. Zweitens sei es gerade in alten Thüringer Gefängnissen sehr aufwendig, die entsprechende Technik aufzubauen und zu warten.

Drittens argumentiert das Ministerium damit, dass Gefangenentelefone in Justizvollzugsanstalten häufig durch Gefangene beschädigt würden. Die Anbieter müssten «bei der Preisgestaltung die Schädigung vieler Geräte durch Vandalismus im Vollzug berücksichtigen».

Trotz dieser letzten Angabe in der Antwort kann das Ministerium allerdings nicht beziffern, wie viele Gefangenentelefone in Thüringen in den vergangenen Jahren beschädigt worden sind. Es existierten dazu keine statistischen Daten, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Sie wiederholte lediglich die Einschätzung aus der Antwort: «Im Bereich der Gefangenentelefonie werden Telefongeräte in nicht unerheblichen Umfang beschädigt.» Die Schäden seien sowohl «auf unsachgemäßen Gebrauch» durch Gefangene, auf Vandalismus und auf altersbedingten Geräteverschleiß zurückzuführen.

Um von den Hafträumen aus telefonieren zu können, müssen die Gefangenen einen Antrag auf Einrichtung eines Prepaid-Telefonkontos stellen. Sofern sie über das nötige Guthaben verfügen, können sie dann bestimmte Rufnummern anwählen, die zuvor durch Mitarbeiter des Gefängnisses überprüft worden sind. In den Einrichtungen in Arnstadt, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld ist das Telefonieren laut Ministerium in den Hafträumen, aber auch in den Fluren möglich. «In der Justizvollzugsanstalt Goldlauter besteht für die Gefangenen nur die Möglichkeit der Telefonie über Geräte in den jeweiligen Flurbereichen der Stationen», heißt es in der Antwort.

Während diese Art von Telefongesprächen ganz legal ist, kommt es immer wieder auch vor, dass illegale Mobiltelefone in die Thüringer Gefängnisse geschmuggelt werden und einzelne Häftlinge damit unerlaubte Telefongespräche führen.

© dpa-infocom, dpa:220322-99-620004/2

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