Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen, sitzt in der AfD-Veranstaltung «Der Nationalstaat zwischen Föderalismus und Europäischer Union» in der Stadthalle., © Silas Stein/dpa/Archivbild
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Termine für zweiten Prozess gegen Höcke in Halle stehen fest

29.05.2024

Der AfD-Politiker Björn Höcke muss sich Ende Juni erneut wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor dem Landgericht in Halle verantworten. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Konkret geht es um eine Rede des Politikers, die er im Dezember vergangenen Jahres in Gera gehalten hatte. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil eines verbotenen Nazi-Spruchs selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, den zweiten Teil zu rufen. Verhandlungstermine sind für den 24. und 26. Juni geplant.

Das Landgericht Halle hatte Höcke am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der AfD-Politiker die verbotene Parole «Alles für Deutschland» wissentlich in einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg verwendet haben soll. Deshalb soll er 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Im Fall von Gera wird davon ausgegangen, dass sowohl Höcke als auch das Publikum wussten, dass es sich bei dem Spruch um eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP handelt.

Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn wegen der Rede in Merseburg bis zuletzt abgestritten. Seine Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof. Das Urteil gegen Höcke ist also vorerst nicht rechtskräftig. Im Fall einer Verurteilung wegen des Falls in Gera droht dem Thüringer AfD-Landeschef den Angaben nach eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Höcke gilt als einer der umstrittensten Politiker in Deutschland. Bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Sein Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

© dpa-infocom, dpa:240529-99-205826/3

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