Taubert gegen Fristverlängerung bei Grundsteuererklärungen
Knapp 375.000 Grundsteuererklärungen sind bisher bei den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das seien rund 30 Prozent der 1,25 Millionen erwarteten Erklärungen, sagte Finanzministerin Heike Taubert am Donnerstag in Erfurt. Sie sei überzeugt, dass die Immobilienbesitzer ihre Erklärungen bis Ende Oktober abgeben, begründete sie ihre Haltung, die Abgabefrist über diesen Termin hinaus nicht zu verlängern. Die SPD-Politikerin widersprach damit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Nach dessen Angaben haben bundesweit bisher ein Viertel bis ein Drittel der Grundeigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Er kündigte deshalb Gespräche mit den Ländern an, um die Abgabefrist möglicherweise moderat zu verlängern. «Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender», äußerte Thüringens Finanzministerin. Die Finanzministerkonferenz vor zwei Wochen habe einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. «An diesen Beschluss halte ich mich», sagte Taubert.
Auch Berlin, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern lehnten den Vorstoß von Lindner direkt ab. Mehr Zeit führe nur dazu, dass die Erklärung weiter vor sich her geschoben werde, argumentierten sie.
CDU-Fraktionschef Mario Voigt kritisierte die Haltung der Ministerin. Der Oppositionsführer im Landtag plädierte für eine Fristverlängerung. Das Verfahren zur Grundsteuererklärung sei extrem kompliziert und überfordere nicht nur Nutzer, die keine Routine im Umgang mit dem Elster-Programm hätten. «Für viele Thüringer würde eine Fristverlängerung große Entlastung bringen», so Voigt.
Taubert wies auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück, der Probleme bei Hauserben mit der Erklärungsfrist sieht. Taubert: «Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können.»
Die Frist für die Erklärungen ist laut Finanzministerium seit März 2022 veröffentlicht. Dem sei ein Beschluss aller Länder vorausgegangen. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.
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