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Sturmschäden, was tun?

Diese Versicherungen zahlen

10.12.2023

Sturmwarnung für Thüringen - teilweise Böen mit 100 km/h.  Passt auf euch auf. Eure Hinweise gerne direkt über WhatsApp

0800 555 25 50

Faustregel:

Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 vor, also ab 62 Kilometern pro Stunde.

3 Versicherungen sind zuständig: Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung.

Unfälle mit Baum

An kniffligsten sind die Unfälle mit umgestürzten Bäumen:

Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Auto, zahlt die Teilkaskoversicherung.

Stürzt ein Baum auf die Straße, dein Vordermann brennst und du kannst nicht mehr rechtzeitig bremsen, dann übernimmt die Vollkasko.

Ist ein Baum morsch und fällt auf ein Haus oder Auto, muss der Baumbesitzer haften und zwar mit der Haftpflichtversicherung. Kniffelig ist hier aber immer die Beweislage.

Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt" ‒ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Sturmschäden am Haus

Nicht nur das Dach ist kaputt, Ziegel sind auf Einrichtungsgegenstände gefallen, dann ist die Hausratsversicherung der richtige Ansprechpartner. Auch hier ist ein Blick ins Kleingedruckte sinnvoll, was der eigene Vertrag genau abdeckt. Klar ist: Wer einfach das Fenster offengelassen hat, kann nicht auf Entschädigung hoffen.

Sturmschäden am Auto

Ein Baum kracht auf das Auto, dann ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Die übernimmt ab Windstärke acht die Schäden.
Bei Kaskoversicherungen hat man als Kunde oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Eine Höherstufung bekommt man in der Regel aber nur, wenn man selbst schuld am Schaden war.

Irrtum

Viele Autobesitzer nehmen an, dass die höhere Gewalt der Natur bei einer Versicherung nicht geltend gemacht werden kann. Doch dies stimmt so nicht.
Im Regelfall wird ein Sturmschaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, selbst wenn ein Vollkaskoschutz besteht. Es kann allerdings durchaus der Fall sein, dass der Versicherer eine gewisse Eigenbeteiligung für die Schadensregulierung fordert.

Schäden anderer - ihr müsst:

Dach, Bäume im Garten oder sonstige Gegenstände richtig absichern. Wer da schlampig ist, muss evt. Schäden selbst bezahlen - oft ist dann ein Rechtsstreit schon vorprogrammiert. Wer hilft:  die Haftpflichtversicherung.

Beweise?

Ganz wichtig: Fotos machen und Liste der beschädigten Dinge erstellen, Zeugen suchen etc.) und schnell der Versicherung zu melden. 
Sturmschäden beim Versicherer nachweisen:
Ist euer Auto bei einem Sturm z.B. durch einen herabfallenden Ast zerbeult worden, müsst ihr nachweisen, dass es einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gegeben hat. Daten beim DWD erfragen. 
Wichtig: Versicherer schnell informieren.  Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Fotos vor dem Aufräumen machen.

Autor Elke Schröder

Tipps der Verbraucherschützer.

Sturmtipps der Verbraucherzentrale, © verbraucherzentrale.de

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