Ein Kind spielt in einer Kita., © Sebastian Gollnow/dpa/Illustration
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Streit um Gebühren für Kitas und Hort

03.03.2022

Nach der Forderung der Landeselternvertretung zur Erstattung von Kitagebühren beschuldigen sich Vertreter der rot-rot-grünen Koalition und der CDU-Fraktion gegenseitig, warum den Wünschen der Eltern bisher nicht entsprochen wurde.

Man warte noch immer auf einen Vorschlag der Landesregierung, wie sie der Forderung nachkommen wolle, erklärte am Donnerstag der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner. Dagegen sieht der Linke-Bildungspolitiker Torsten Wolf im Haushalt keinen Spielraum für eine Erstattung, weil das Bildungsministerium durch die von der CDU verlangten globalen Minderausgabe Geld einsparen müsse. «Es hat die CDU-Fraktion nun zu verantworten, dass den inhaltlich berechtigten Forderungen der Eltern nicht entsprochen werden kann», erklärte Wolf.

Die Landeselternvertretung fordert die Erstattung von Kindergarten- und Hortgebühren, wenn es wegen der Corona-Pandemie keine volle Betreuung gibt oder Eltern die Betreuung aufgrund von Quarantäne nicht in Anspruch nehmen können. Solche Erstattungen hatte es in der Vergangenheit in Thüringen bereits gegeben, die entsprechenden Regelungen liefen aber Ende 2021 aus. Das Thema könnte am Freitag im Bildungsausschuss besprochen werden.

In Thüringen ist die rot-rot-grüne Koalition im Parlament auf vier Stimmen der Opposition angewiesen, um Mehrheiten zu bekommen. Den Haushalt für das laufende Jahr verabschiedete Rot-Rot-Grün mit Zustimmung der CDU. Allerdings hatten es die Christdemokraten zur Bedingung gemacht, dass die Landesregierung über eine globale Minderausgabe rund 330 Millionen Euro einsparen muss. Einen großen Anteil davon soll nun nach ersten Plänen das Bildungsministerium beisteuern.

Die CDU-Fraktion argumentierte, sie habe bereits im vergangenen Jahr eine dauerhafte Lösung für die Erstattung der Gebühren gefordert. «Bis heute blockiert Rot-Rot-Grün eine entsprechende gesetzliche Regelung. Hätte die Linkskoalition sich dem nicht verweigert, müssten die Eltern jetzt nicht um ihre Ansprüche kämpfen», erklärte Tischner.

© dpa-infocom, dpa:220303-99-371326/2

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