Strafe für 20-Jährigen wegen Brandstiftung mit Todesfolge
Die Jugendkammer des Landgerichts Meiningen hat am Donnerstag einen 20 Jahre alten Mann wegen Brandstiftung mit Todesfolge und versuchtem Mord zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wie Gerichtssprecher Bernhard Landwehr sagte, entsprach die Kammer damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil sei rechtskräftig.
Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Benzin vor der Dachgeschosswohnung des neuen Freundes seiner Ex-Freundin ausschüttete und anzündete. Anders als von ihm angenommen hielt sich seine Ex-Freundin nicht in der Wohnung auf, der neue Freund konnte sich durch einen Sprung aus dem Fenster retten. Ein Arbeitskollege des Mannes, der in der Wohnung schlief, kam jedoch zu Tode, als die Wohnung in Flammen aufging.
Das Verfahren gegen eine mitangeklagte 16-Jährige war zu Beginn des Prozesses abgetrennt worden. Der jungen Frau war vorgeworfen worden, sie habe dem 20-Jährigen ein Alibi verschaffen wollen. Zudem soll sie ihn zum Tatort begleitet haben. Gegen die Auflage, 60 Arbeitsstunden ableisten zu müssen, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
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