Die Mitarbeiterin eines Impfteams bereitet eine Spritze für die Corona-Impfung vor., © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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Steuererleichterungen für Helfer in Impf- und Testzentren

01.02.2022

Wer nebenberuflich im Impf- oder Testzentrum aushilft, kann auch im Jahr 2022 bis zu 3000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Die sogenannte Übungsleiterpauschale werde wie schon im Jahr 2021 auf 3000 Euro erhöht, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Erfurt mit. Zuvor hatte sie bei 2400 Euro gelegen. Die Vergünstigung gilt für alle, die direkt in Impf- oder Testzentren mithelfen, dabei etwa für gemeinnützige Organisationen im Einsatz sind und das im Nebenerwerb tun. Das gilt auch für mobile Impf- oder Testteams. Auch Studierende oder Rentner profitieren von der Regel.

Wer neben dem direkten Einsatz auch noch in der Verwaltung und Organisation beim Impfen oder Testen mithilft, kann sogar noch etwas mehr Geld steuerfrei erhalten. Dann kann man 840 Euro als Ehrenamtspauschale ansetzen und das mit den 3000 Euro Übungsleiterpauschale zusammenrechnen. Das gilt aber nur, wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten so vereinbart wurden und gesondert bezahlt werden. Das Finanzministerium wies darauf hin, dass für die Übungsleiterpauschale Einkünfte etwa als Trainer im Sportverein mit den Einnahmen aus dem Impf- oder Testzentrum zusammengerechnet werden müssen.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-933204/2

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