Studierende gehen Richtung Hörsaal., © Britta Pedersen/dpa/Symbolbild
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Stellen für Wissenschaftler an Hochschulen meist befristet

18.10.2022

An den Hochschulen Thüringens einschließlich des Universitätsklinikums Jena arbeiten 76,3 Prozent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals mit befristeten Arbeitsverträgen. Nur 23,7 Prozent waren nach Angaben des Wissenschaftsministeriums zum Stichtag 1. Dezember 2021 unbefristet beschäftigt. Nicht in die Zahlen eingeflossen sind den Angaben zufolge Professoren, bei denen in der Regel keine Befristung besteht.

«Anders als in Unternehmen lebt die Wissenschaft davon, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit offenzuhalten, sich an der Hochschule weiterentwickeln zu können», erläuterte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) die Befristungspraxis. Hierzu sei es unerlässlich, neben der Festanstellung von Beschäftigten auch Arbeitsplätze vorzuhalten, die nicht dauerhaft besetzt seien.

«Nichtsdestotrotz ist Planungssicherheit gerade für den wissenschaftlichen Mittelbau an Hochschulen sehr wichtig», so Tiefensee. Um diese zu verbessern, sollten seinen Angaben nach für Daueraufgaben in der Regel unbefristete Verträge abgeschlossen werden. «Dazu befindet sich das Thüringer Wissenschaftsministerium im ständigen Austausch mit den Thüringer Hochschulen.»

Die befristete Beschäftigung resultiert den Angaben des Ministeriums zufolge aus der persönlichen Qualifizierung von Wissenschaftlern im Rahmen einer Hochschullaufbahn sowie aus Drittmittelprojekten. Sei jemand etwa zum Zweck der Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet beschäftigt, so sei es wichtig, dass ihm oder ihr ausreichend Zeit zum Erreichen des Qualifikationsziels zu geben. Bei Drittmittelbeschäftigten sei die Koppelung der Vertragslaufzeit an die Laufzeit des Drittmittelvorhabens wichtig.

Eine Änderung der Praxis sei auf Landesebene nicht möglich. Beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz handele es sich um ein Bundesgesetz. Einem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vorgelegten Entwurf eines «Wissenschaftsentfristungsgesetzes» könne man sich nicht zu eigen machen, es enthalte jedoch viele Grundelemente wie Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge oder Schärfung der Qualifikationsziele, die in der Kultusministerkonferenz der Länder diskutiert würden.

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