Stadt hat Erfurter Züchterin Hunde rechtmäßig weggenommen
Die Beschlagnahmung von Rassehunden bei einer Erfurter Züchterin im vergangenen Herbst ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gerechtfertigt gewesen. Im vorliegenden Fall spreche vieles dafür, dass die Wegnahme auf der tierärztlichen Expertise beruhe, hieß es dazu in einer Mitteilung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Weimar vom Freitag.
Die Stadtverwaltung hatte im September 2022 einer Züchterin in Erfurt in Folge einer Kontrolle den Angaben nach 55 Hunde weggenommen. Bei der Kontrolle hatte die Amtstierärztin teilgenommen. Dabei seien mangelhafte Haltungsbedingungen für die in einem Wohnhaus untergebrachten Hunde festgestellt und dokumentiert worden. Die Tiere, bei denen es sich laut Gerichtssprecherin auch um sogenannte Nackthunde handelte, seien in Tierheime und Pflegestellen gebracht worden. In einer früheren Mitteilung der Stadt war von «schwerwiegenden Verstößen gegen die Haltungsanforderungen des Tierschutzgesetzes» die Rede.
Die Halterin hatte sich daraufhin gegen das Vorgehen gewehrt und sich an das Verwaltungsgericht in Weimar gewendet. Dieses gab der Klage der Frau statt, mit der Begründung, dass für die Wegnahme ein gesetzlich vorgeschriebenes schriftliches Gutachten fehlte. Nach Ansicht des OVG allerdings genügten die dokumentierte fachliche Bewertungen der Amtsärztin; ein zusätzliches schriftliches Gutachten sei nicht von Nöten gewesen. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Links
© dpa-infocom, dpa:230519-99-750652/2