Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) spricht., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
  • Nachrichten

Staatskanzleichef verteidigt Umgang mit Prüfbericht

30.11.2022

Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff hat den Umgang der Landesregierung mit einem Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Einstellungspraxis bei Staatssekretären verteidigt. «Der Landesrechnungshof entscheidet selbst, was und wann zu prüfen ist und auch wann er seine Prüfergebnisse veröffentlicht», sagte der Linken-Politiker am Mittwoch in Erfurt. Diese Unabhängigkeit gewährleiste, dass die Rechnungshofmitglieder selbstständig und von sachfremdem Einfluss frei sind.

Hoff reagierte damit auf eine Forderung der Thüringer CDU-Fraktion, den Prüfbericht zu veröffentlichen. Der «Spiegel» hatte zuvor aus dem Papier zitiert. Demnach komme der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Einstellungspraxis für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre «rechtswidrig», «fehlerhaft» oder «nicht nachvollziehbar» sei.

Nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei werde der Landesregierung vom Landesrechnungshof unter anderem vorgeworfen, es sei bei der Einstellung von Staatssekretären keine Bestenauslese durchgeführt worden. Zudem seien Dokumentationspflichten nicht hinreichend beachtet worden. Die Staatskanzlei hatte die Kritik zurückgewiesen und begründete dies unter anderem mit Ausnahmeregelungen für politische Beamte. Zudem verweisen sowohl die Landesregierung als auch der Rechnungshof darauf, dass es sich um einen noch nicht abgeschlossenen Prüfvorgang handele.

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, hatte gesagt, es sei «eine Missachtung der Steuerzahler, dass Ministerpräsident Ramelow mauert und offensichtlich Missstände seines Handelns unter den Teppich kehren will.» Hoff nannte die CDU-Forderung nach einer Veröffentlichung des Berichts befremdend. Er erinnerte daran, dass der Rechnungshof «eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde» sei. «Der Vorwurf, die Regierung würde «mauern», weil sie den nicht abgeschlossenen Prüfvorgang des Landesrechnungshofs nicht veröffentlicht, erstaunt vor diesem Hintergrund gerade bei einem Vertreter des Justizausschusses des Thüringer Landtages.»

© dpa-infocom, dpa:221130-99-721443/2

Teilen: