Staatskanzlei-Verfahren: Verteidiger für Bewährungsstrafen
Im Verfahren um einen Überfall nahe der Erfurter Staatskanzlei haben die Anwälte der Angeklagten für ihre Mandanten die Verhängung von Bewährungsstrafen gefordert. Die fünf Männer sollten aus ihrer Sicht Haftstrafen zwischen acht Monaten und maximal zwei Jahren erhalten, die alle zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, erklärten die Verteidiger am Montag im Erfurter Landgericht während ihrer Plädoyers.
In ihren Schlussworten sagten alle Angeklagten, sie bedauerten, dass sie sich im Juli 2020 an einem schweren Übergriff auf eine Gruppe überwiegend junger Menschen beteiligten hätten. Der Überfall hatte sich im Hirschgarten ereignet, der direkt vor der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt liegt.
Die Staatsanwaltschaft dagegen fordert Haftstrafen für die Angeklagten, die sich teilweise nicht zur Bewährung aussetzen lassen. Die Männer müssten mit Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten bestraft werden, hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt am Freitag während seines Plädoyers gesagt. Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zwar müsse allen Angeklagten zu Gute gehalten werden, dass sie ihre Beteiligung an dem Übergriff eingeräumt hatten, sagte der zuständige Staatsanwalt. Allerdings hätten die Opfer des Angriffs nicht nur erhebliche körperliche Verletzungen erlitten. Manche von ihnen seien durch die Tat bis heute insbesondere psychisch beeinträchtigt. In diesem Verfahren sei ein Sachverhalt aufgeklärt worden, «der das Leben von vielen Menschen nachhaltig verändert hat».
Das Urteil in dem Verfahren soll am Donnerstag verkündet werden.
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