Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Staatsanwalt will Haftstrafen nach Angriff auf Journalisten

25.08.2022

Die Staatsanwaltschaft hat im Fretterode-Prozess wegen des Überfalls auf zwei Journalisten aus Niedersachsen Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Bei beiden Angeklagten handele es sich um Rechtsextreme, die im April 2018 aus menschenfeindlichen Motiven die beiden Journalisten angegriffen und schwer verletzt hätten, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mühlhausen. «Es war kein gewöhnlicher Raubüberfall, sondern ein politisch motivierter Raubüberfall.»

Da einer der beiden Angeklagten zur Tatzeit noch ein Heranwachsender war, soll gegen ihn nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt werden. Sie soll für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle der Angeklagte zur Zahlung von 2000 Euro an die Organisation Reporter ohne Grenzen verurteilt werden.

Für den zweiten, zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten, plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe könnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Tat gegen die beiden Journalisten aus Göttingen hatte sich in der Region Fretterode im thüringischen Eichsfeld ereignet.

Ausgangspunkt des Überfalls soll eine Recherche der beiden Journalisten in der Nähe des Grundstücks des bekannten Rechtsextremen Thorsten Heise gewesen sein. Heise ist unter anderem stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat die Hauptverhandlung bewiesen, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten die beiden Journalisten attackierten, ohne zuvor von ihnen angegriffen worden zu sein. Die Angeklagten hätten ihre Oper mit einem großen Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger, Pfefferspray und einem Messer angegriffen, sagte der Staatsanwalt. Anderslautende Darstellungen der Angeklagten seien im Zuge des Prozesses «als unzutreffend entlarvt» worden. Für die Staatsanwaltschaft sei zudem klar, dass die beiden Angeklagten die Kamera raubten, die die Journalisten mit sich führten.

Die Angeklagten hatten zum Beginn des Prozesses erklärt, es sei zwar richtig, dass es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihnen und den Journalisten gegeben habe. Allerdings hätten sie dabei in einer Art Notwehr gehandelt. Bei ihren Angaben hatten sie auch behauptet, einer der beiden Journalisten habe den Baseballschläger mitgebracht, der bei dem Überfall eingesetzt worden war. Mehrere Zeugen hatten diese Darstellung während ihrer Aussagen widersprochen. Der Prozess läuft seit September 2021.

Gleichzeitig räumte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ein, dass es während der Ermittlungen der Polizei zu dem Fall erhebliche Versäumnisse gegeben habe. Es hätten sich während des Prozesses Details zur Polizeiarbeit gezeigt, «die tatsächlich einer kritischen Würdigung zu unterziehen sind», sagte er. Unter anderem sei während der Hauptverhandlung bekannt geworden, dass Polizisten zugeschaut hätten wie unmittelbar nach der Tat aus dem Fahrzeug der Angeklagten Gegenstände geräumt wurden.

Anders als zunächst geplant, hielt die Nebenklage am Donnerstag ihr Plädoyer nicht. Der Prozesstag wurde nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft beendet. Der Prozess soll am 2. September fortgesetzt werden, voraussichtlich wird die Nebenklage dann ihren Schlussvortrag halten.

© dpa-infocom, dpa:220824-99-502490/4

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