Zwei Fußballspieler kämpfen um den Ball., © Uli Deck/dpa/Symbolbild
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Sportvereine können Energienothilfen beantragen

25.07.2023

Sportvereine sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können nach Angaben des Landesverwaltungsamtes von nun an Geld zur Kompensation der hohen Energiepreise beantragen. Die Frist für die Energienothilfen aus einem speziellen Finanztopf des Landes laufe bis 30. September, teilte die Behörde am Dienstag in Erfurt mit. Es gehe dabei um Sportvereine, die Eigentümer von Sportstätten sind, sowie die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Das Geld solle ihnen helfen, wenn sie wegen der Energiekrise in existenzielle Finanznot geraten seien.

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse könnten für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. November 2022 beantragt werden. Berücksichtigt würden Kosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle. Die Höhe der Leistung sei auf 80 Prozent der Mehrbelastung beziehungsweise auf den tatsächlichen Liquiditätsengpass begrenzt.

© dpa-infocom, dpa:230725-99-528055/2

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