Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen., © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
  • Nachrichten

Sportveranstaltungen in Thüringen weiter ohne Zuschauer

12.01.2022

Sportveranstaltungen müssen in Thüringen vorerst weiter ohne Zuschauer stattfinden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Freistaats im Weimar, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter wiesen damit die Klage eines Sportvereins gegen die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung der Landesregierung ab. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des OVG stellte fest, dass der Ausschluss von Zuschauern bei Sportveranstaltungen ein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie und zur Erreichung des Gesundheitsschutzes sei. Dies gelte selbst dann, wenn «nicht eindeutig bestimmt werden könne, welchen konkreten Beitrag zum Infektionsgeschehen das Zusammenkommen im Rahmen von Sportveranstaltungen leiste.»

Ein Zuschauerverbot verhindere aber unmittelbare Kontakte von Personen und wirke der Übertragung des Virus durch Tröpfchen und Aerosole entgegen. Damit könne erreicht werden, dass die Zahl der an Covid-19 Erkrankten sinke und es letztlich auch zu einer Verringerung der Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Patienten komme. Dies gelte umso mehr, als die Omikron-Variante, die sich augenblicklich im Vormarsch befinde, wohl eine deutlich stärkere Infektionsdynamik aufweise.

Ob der Ausschluss von Zuschauern von Sportveranstaltungen im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, ließen die Richter noch offen. Dies müsse gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt und entschieden werden.

Links

© dpa-infocom, dpa:220112-99-684187/3

Teilen: