Spielräume für Länder bei Krankenhausplanung wichtig
In der Debatte um die geplante Krankenhausreform plädiert das Thüringer Gesundheitsministerium dafür, dass die Länder eigene Spielräume bei der Klinikplanung behalten. «Wir begrüßen die Reform grundsätzlich, weil sich an dem Vergütungssystem der Kliniken etwas ändern muss», sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag auf Anfrage. Eine Öffnungsklausel, die den Ländern entsprechend der Situation vor Ort Handlungsspielräume erlaube, sei aber wichtig.
Die Reformpläne der Bundesregierung sehen drei Versorgungsstufen für die Kliniken und eine daran ausgerichtete Finanzierung vor - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Dabei sollen die Häuser nicht mehr ausschließlich mit Pauschalen je Behandlungsfall vergütet werden, eine Regierungskommission hatte auch Pauschalen für das Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten empfohlen. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte dies begrüßt.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die geplante Reform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Die drei Landesregierungen forderten dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten an. Die Länder wollen wissen, ob durch die Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird.
Die Krankenhausplanung fällt normalerweise in die Zuständigkeit der Bundesländer. In Thüringen laufen aktuell Vorbereitungen für den neuen Krankenhausplan, der nach bisherigen Ministeriumsangaben voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 stehen soll. In Krankenhausplänen werden Standorte von Kliniken und Fachabteilungen festgelegt.
Die CDU-Landtagsfraktion kritisierte die Zeitplanung des Ministeriums. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel verwies darauf, dass der neue Krankenhausplan ursprünglich schon für 2022 vorgesehen war. Die Landesregierung nutze ihre Spielräume in der Klinikplanung schon seit Jahren nicht. «Die massiven Verzögerungen schaden der Thüringer Krankenhauslandschaft und sind Ausdruck der Mutlosigkeit der zuständigen Ministerin.»
Das Ministerium wiederum erinnerte daran, dass die Verschiebung auf ausdrücklichen Wunsch der Landeskrankenhausgesellschaft und als Ergebnis eines einstimmigen Beschlusses im Krankenhausplanungsausschuss zustande gekommen war. In dem Gremium sind auch Krankenkassen, Kommunen und Ärzte vertreten.
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