SPD-Parteiverfahren nach Abstimmung mit AfD verlangt
Nach ihrer gemeinsamen Abstimmung mit der AfD ist gegen zwei SPD-Stadträte in Hildburghausen ein Parteiverfahren beantragt worden. «Wir verurteilen das Verhalten der SPD-Stadträte eindeutig», heißt es in einem Schreiben mehrerer Sozialdemokraten an den SPD-Landesvorstand, das der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt vorliegt.
Die gemeinsame Abstimmung mit der in Thüringen wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachteten AfD hatte für Empörung nicht nur innerhalb der SPD gesorgt. Es ging dabei um die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Hildburghausens Bürgermeister Tilo Kummer (Linke).
Der Antrag auf ein Parteiordnungsverfahren gegen die beiden Südthüringer SPD-Stadträte wurde unter anderem von den SPD-Landtagabgeordneten Diana Lehmann und Denny Möller sowie der Ostthüringer Bundestagsabgeordneten Elisabeth Kaiser vorgelegt. Er sei für die Vorstandssitzung am 12. Januar eingereicht worden, erklärten sie.
Eine dritte SPD-Stadträtin, die mit der AfD gestimmt hatte, war kurz nach dem Vorfall aus der Partei ausgetreten, wie Lehmann am Sonntag auf Anfrage einen Bericht von MDR Thüringen bestätigte. Es sei inakzeptabel, wenn von der Parteispitze ein Abstimmungsverhalten vorgegeben werde, begründete sie nach Angaben des Senders ihren Schritt.
In dem Schreiben an den Landesvorstand heißt es, der Kampf gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit seien grundlegende Positionen der Sozialdemokratie. «Insbesondere in Thüringen, mit extrem hohen Wahlergebnissen für die AfD, dem Dammbruch vom 5. Februar 2020, einer Vielzahl von Rechtsrockkonzerten und einem ausgedehnten Netzwerk rechter Strukturen ist für uns als Sozialdemokratische Partei klar, dass es keine Form der Zusammenarbeit mit Rechtsextremen geben darf - weder im Land, noch auf der kommunalen Ebene.»
Durch einen gemeinsamen Antrag und Beschluss der SPD-Stadträte in Hildburghausen mit der AfD sähen die Antragsteller «diesen Grundsatz eindeutig verletzt». Das müsse Konsequenzen haben.
Ein Parteiordnungsverfahren wird vom innerparteilichen Schiedsgericht geführt. Es geht dabei um Parteistrafen bis hin zum Parteiausschluss.
Bei der Stadtratssitzung Mitte Dezember hatten alle anwesenden und stimmberechtigten Stadträte außer die sechs Linken-Mitglieder für die Eröffnung des Abwahlverfahrens gestimmt. Nötig war eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die SPD-Abgeordneten hätten das Verfahren demnach verhindern können.
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