Sozialgipfel: Ehrenamtsförderung in Verfassung aufnehmen
Die Ehrenamtsförderung soll nach dem Willen von Gewerkschaften und Verbänden in der Thüringer Verfassung festgeschrieben werden. Damit müssten alle Gesetze und Verordnungen darauf geprüft werden, wie bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden könne. Ehrenamtliches Engagement müsse deutlich aufgewertet, einfacher ermöglicht und stärker gefördert werden, verlangten die Initiatoren des 10. Thüringer Sozialgipfels am Dienstag in Erfurt. Die Forderung findet auch im Landtag Gehör.
Unterstützung von Linke und CDU
Die Linke-Landtagsfraktion unterstützte den Vorstoß. Das Staatsziel Ehrenamt sei rechtlich verbindlich und einklagbar, sagte die Linke-Sozialpolitikerin Karola Stange. Damit dürften Unterstützungsleistungen nicht mehr unter den sogenannten Haushaltsvorbehalt gestellt werden und sei eine verlässliche Finanzierung ehrenamtlicher Aktivitäten abgesichert.
Die oppositionelle CDU-Fraktion zeigte sich ebenfalls offen: «Wir werden diese Woche den Fraktionen im Landtag vorschlagen, das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen», erklärte CDU-Fraktionschef Mario Voigt. Damit solle einem wesentlichen Wunsch der ehrenamtlichen und kommunal engagierten Thüringer entsprochen werden.
Zwar liege der Anteil der ehrenamtlich Aktiven mit mehr als 40 Prozent im Freistaat über dem Bundesschnitt; trotzdem verliere das klassische Ehrenamt auch in Thüringen an Ansehen, hieß es vom Sozialgipfel. Die 750.000 Thüringer, die sich freiwillig in Vereinen, Initiativen oder Stiftungen engagierten, brauchten bessere Rahmenbedingungen, forderte Jörg Kubitzki, stellvertretender Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen.
Der VdK gehörte mit dem Landesseniorenrat, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Unterstützung der Thüringer Ehrenamtsstiftung zu den Initiatoren des Gipfels.
Forderungspapier auf Sozialgipfel
«In der Praxis erschweren zeitraubende Bürokratie, geringe Wertschätzung und unzureichende Unterstützung den Einsatz der Ehrenamtlichen», erklärte Kubitzki. Notwendig seien daher die Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften, mehr Schutz für Ehrenamtliche vor Ausgrenzung sowie ein ausreichender Versicherungsschutz und Nachteilsausgleiche.
So bedürfe es vor allem für kleine Vereine einer Haftpflichtbeschränkung, hieß es in einem Forderungspapier zum Sozialgipfel. Außerdem dürften Menschen bei der Ausübung eines Ehrenamtes keine Kosten entstehen. Zudem sei eine Landessstrategie zur Schaffung einer vielfältigen Engagement-Infrastruktur notwendig, um neben der Thüringer Ehrenamtsstiftung auch auf ein flächendeckendes Netz von Freiwilligenagenturen und lokale Akteure zugreifen zu können.
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