Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt., © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
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Seltener Fußfesseln für Straftäter

13.11.2023

Fußfesseln werden in Thüringen bei verurteilten Straftätern nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis nur relativ selten eingesetzt. Ihre Zahl schwankte seit 2019 zwischen vier und sieben Fällen pro Jahr, geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walk hervor. Diskutiert wird nun über ihren Einsatz auch zur Prävention bei häuslicher Gewalt - die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring in Thüringen erwartet eine Prüfung.

Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung kann von einem Gericht angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass Verurteilte rückfällig werden und schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen könnten. In diesem Jahr wurde die elektronische Fußfessel bisher viermal eingesetzt, geht aus den Zahlen des Innenministeriums hervor. Im gesamten Vorjahr waren es danach sechs Fälle, 2021 sieben. Die Einsatzdauer lag nach den Ministeriumsangaben in der Regel bei einigen Monaten, betrug aber auch bis zu zwei Jahre.

«Die Fußfessel zur Überwachung entlassener Sexualstraftäter hat sich als repressive Maßnahmen bewährt», erklärte Walk. Während der sogenannten Führungsaufsicht - also wenn entlassene Straftäter noch unter Aufsicht stehen - könnten sie gerichtlich angeordnet werden.

Walk forderte eine Prüfung, «ob die Fußfessel künftig auch als präventive Maßnahme der Polizei zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden kann.» Eine solche Regelung könnte der Landtag als Gesetzgeber treffen. Als mögliche Einsatzgebiete nannte er die Gefahr von häuslicher Gewalt. «Hier können Gerichte den Tätern verbieten, sich der Wohnung des Opfers zu nähern.» Und das könnte elektronisch überwacht werden.

Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring in Thüringen äußerte sich ähnlich. Es sei schwierig, die Einhaltung des Verbots bei häuslicher Gewalt durchzusetzen, erklärte die Landesvorsitzende Marion Walsmann. «Ein mögliches Hilfsmittel wäre der Einsatz elektronischer Fußfesseln.»

Das Sozialministerium nannte für 2022 die Zahl von 3812 Opfern von Gewalt im familiären Umfeld in Thüringen. Das sei ein neuer Höchststand. Im Vergleich zu 2021, als 3227 Menschen betroffen waren, sei ein Anstieg von rund 18 Prozent zu verzeichnen. Das Ministerium bezog sich auf das Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes zu häuslicher Gewalt. Einen Grund für die Entwicklung, von der in der Mehrheit Frauen betroffen waren, nannte das Ministerium nicht.

Das Land Hessen habe bei der Justizministerkonferenz eine Initiative eingebracht, die den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Eskalationsfällen zur Überwachung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz vorsehe, erklärten Walk und der Weiße Ring. Walk fordere die Thüringer Landesregierung auf, sich dem Beispiel Hessens anzuschließen «und für den erweiterten Einsatz der Fußfessel die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Rahmenbedingungen zu prüfen». Dazu sollten Polizei und Justiz, aber auch die Datenschutzbehörden sowie Betroffenen- und Opferverbände gehört werden.

«Der Weiße Ring schließt sich der Forderung Hessens nach Prüfung an», äußerte Walsmann. Die derzeitigen Maßnahmen, wie Kontakt- und Annäherungsverbote, seien häufig nicht wirksam, und die Betroffenen litten weiter. In vielen Fällen könnte jedoch mit Hilfe der Elektronik rechtzeitig reagiert und eine Eskalation abgewendet werden.

Seit 2012 kontrolliert und betreut die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) Straftäter und Straftäterinnen, die unter elektronischer Aufenthaltsüberwachung stehen.

© dpa-infocom, dpa:231113-99-924934/4

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