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SED-Diktatur: Härtefallfonds für politisch Verfolgte startet

31.05.2022

Ab Mittwoch können anerkannte politisch Verfolgte der SED-Diktatur und Opfer des DDR-Zwangsdopings beim Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Hilfe beantragen. Leistungen aus dem Härtefallfonds können Betroffene der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Thüringen erhalten, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, wie der Thüringer Landesbeauftragte am Dienstag mitteilte. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, bei denen eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung oder eine Anerkennung nach den Dopingopferhilfegesetzen vorliegt.

Mögliche Hilfen können die Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration sowie die Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen, aber auch Schaffung oder Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten sein. Auch können technische Alltagshilfen, Kommunikationshilfen und Hilfen für die Verbesserung der Mobilität gewährt werden. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden.

© dpa-infocom, dpa:220531-99-491517/2

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