Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen., © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Sechseinhalb Jahre Haft im Betrugsprozess gegen Brandt

14.04.2023

Der frühere Thüringer NPD-Funktionär und einstige V-Mann des Verfassungsschutzes, Tino Brandt, ist in dem neu aufgerollten Betrugsprozess zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Gera flossen in das Strafmaß am Freitag auch frühere Verurteilungen ein. Die Kammer habe zudem beschlossen, den Strafrest auf Bewährung auszusetzen, da Brandt bereits mehr als zwei Drittel verbüßt habe, hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres der Revision des Angeklagten teilweise entsprochen und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Brandt war im August 2019 wegen Betrugs im großen Stil zunächst zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Dabei ging es unter anderem um überhöhte Versicherungsverträge bei Arbeitsämtern, Krankenkassen und Unfallversicherungen, mit denen Kasse gemacht wurde. Die Geraer Richter sprachen Brandt des gewerbsmäßigen Betrugs sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betruges schuldig.

Brandt war in den 1990er Jahren einer der bekanntesten Neonazi-Kader in Thüringen. Er hatte den «Thüringer Heimatschutz» aufgebaut und geführt - ein Netzwerk von Neonazis, in dem sich auch das NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bewegte. Brandt koordinierte zudem die «Kameradschaften» in Thüringen. Gleichzeitig spitzelte er für den Thüringer Verfassungsschutz die eigenen Kameraden aus und erhielt dafür ein Staatshonorar. 2001 wurde er als V-Mann enttarnt.

© dpa-infocom, dpa:230414-99-310914/3

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