1855 Schöffinen und Schöffen werden gesucht
In Thüringen werden 1855 Männer und Frauen als ehrenamtliche Schöffen gesucht. Das gab Justizministerin Doreen Denstädt am Dienstag nach einer Kabinettssitzung bekannt. In der Zahl enthalten seien bereits die Ersatzschöffen. Mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen soll als Vorschlag eingebracht werden, «um eine echte Auswahlentscheidung zu ermöglichen», sagte die Ministerin. Man brauche also mindestens 3710 Interessierte. Es gebe auch eine staatsbürgerliche Verpflichtung zur Übernahme eines Schöffenamtes. Bisher sei dies in Thüringen aber nicht nötig gewesen, weil die Wahl stets mit Freiwilligen bestritten werden konnte.
Die Amtszeit der bisherigen Schöffinen und Schöffen geht Ende des Jahres zu Ende. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen.
Denstädt betonte, dass Schöffen einer «Pflicht zur besonderen Verfassungstreue» unterliegen. «Die Kandidatinnen und Kandidaten bekennen sich im Aufstellungsprozess mehrfach zur demokratischen Grundordnung», sagte Denstädt. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz soll es aber nicht geben. Man wolle niemanden abschrecken. Die Verfassungstreue werde durch einen Eid bekundet. «Dass dieser Eid gebrochen wird, ist sehr selten», sagte Denstädt.
Für Aufregung hatte kürzlich der Fall einer Schöffin gesorgt, die wegen ihres politischen Engagements ihres Amtes enthoben wurde. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Jena sah bei ihr einen besonders groben Verstoß gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot. Die Laienrichterin soll zu den Aktivisten im Zuge der Corona-Proteste gehört und im vergangenen November eine rechte Demo vor dem Landtag angemeldet haben. Das Mäßigungsgebot verlangt von Richtern wie Laienrichtern, alles zu unterlassen, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann.
Auf die Frage, ob sie Mitglieder von Parteien, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurden, als Kandidaten für das Schöffenamt für geeignet hält, sagte Denstädt, dies müsse im Einzelfall geprüft werden. Als ungeeignet halte sie Menschen, die die demokratische Grundordnung für nicht gegeben oder nicht erhaltbar ansehen.
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