Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts., © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Schleuser-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

15.06.2023

Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft Erfurt sollen die Angeklagten in einem Schleuser-Prozess vor dem Landgericht Erfurt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Für einen der angeklagten Männer und die angeklagte Frau müssten Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten verhängt werden, forderte die zuständige Staatsanwältin am Donnerstag in Erfurt in ihrem Plädoyer. Der zweite angeklagte Mann müsse eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren erhalten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Freiheitsstrafen können nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie maximal zwei Jahre betragen. Wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wird, muss ins Gefängnis. Die Verteidiger in dem Verfahren forderten grundsätzlich Freisprüche für ihre Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, 2018 und 2019 Nicht-EU-Ausländern Jobs in Deutschland verschafft haben, ohne dass die angeworbenen Arbeitskräfte über die jeweils erforderliche Arbeitserlaubnis verfügt hätten. Zudem sollen sie unter Angabe falscher Personalien nach Deutschland eingereist sein.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen einer der Männer und die Frau die Menschen über eine in Ilmenau ansässige Firma nach Deutschland geholt haben. Ein Teil von ihnen soll dann in einer Pension für ausländische Arbeitskräfte in Arnstadt gewohnt haben, die der andere Mann betrieben haben soll.

© dpa-infocom, dpa:230615-99-67111/2

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