Richter sollen freiwillig länger als bis 67 arbeiten dürfen
Thüringens Richter sollen nach einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) über das 67. Lebensjahr hinaus im Amt bleiben können. Vorgeschlagen wird eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Das teilte die Organisation am Mittwoch in Erfurt mit. Bisher ist die Altersgrenze mit einer Pensionierung mit Vollendung des 67. Lebensjahres gesetzlich vorgeschrieben.
Der ASJ-Landesvorsitzende Carl-Christian Dressel verwies darauf, dass Thüringer Beamte ihre Dienstzeit bereits freiwillig verlängern könnten. «Dies muss auch den Thüringer Richterinnen und Richtern ermöglicht werden.» In anderen Bundesländern sei das längst möglich.
Dressel sagte: «Die angestrebte Regelung wäre ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Lösung des Fachkräftemangels in der Thüringer Justiz.» Der Altersdurchschnitt bei den Richtern an den Thüringer Gerichten ist relativ hoch, in den kommenden Jahren erreichen viele das Pensionsalter.
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