Regeln zu Teilimpfpflicht «Aufschub und keine Lösung»
Die Thüringer Pläne zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht greifen aus Sicht der privaten Pflegeanbieter im Land zu kurz. «Es ist ein Aufschub und keine Lösung» sagte der Landesbeauftragte des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Thomas Engemann, der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelung verschaffe den Einrichtungen Luft für die Dienstpläne bis zum Sommer und stelle bis dahin die Versorgung sicher. «Aber für die Zeit danach verbleiben erst einmal Unsicherheiten.» Es seien auch nach wie vor viele arbeitsrechtliche Fragen offen.
In Thüringen müssen ungeimpfte Pflegekräfte erst Ende Juli oder Anfang August mit Betretungs- oder Betätigungsverboten rechnen, wenn sie zum 15. März keinen Impfnachweis vorlegen und weitere Möglichkeiten dazu verstreichen lassen. Bußgeldbescheide sollen Mitte Juni erlassen werden, wie das Gesundheitsministerium diese Woche mitteilte. Zuvor sollen weitere Verfahrensschritte wie etwa Anhörungen eingeleitet werden. Zum 15. März tritt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich in Kraft.
Die Debatte darum habe bei den Beschäftigten im Freistaat nochmals zu mehr Impfungen geführt, berichtete Engemann. «In vielen Einrichtungen hat das natürlich für Veränderungen gesorgt, weil die Menschen an ihrem Arbeitsplatz hängen.» Wer die Impfung anfangs abgelehnt habe, habe sie dann vielleicht doch in Kauf genommen, um den Job nicht zu gefährden. «Es gibt aber auch Einrichtungen, wo viele mit ihrer Einschätzung sehr verfestigt sind.» Genauere Zahlen zu den Impfquoten der Einrichtungen im Freistaat lagen ihm nicht vor.
Aktuell helfen kann laut Engemann auch der neue Impfstoff Novavax. Zumindest ein Teil der bislang ungeimpften Beschäftigten interessiere sich dafür, sich damit impfen zu lassen. Aber: «Letztlich wird uns auch für die Menschen in den Einrichtungen nur eine allgemeine Impfpflicht helfen.» Der bpa vertritt nach eigenen Angaben etwa 300 Einrichtungen im Freistaat.
© dpa-infocom, dpa:220218-99-183726/2