Reform bei Diäten und Altersbezügen von Abgeordneten geplant
Die Diäten der 90 Landtagsabgeordneten in Thüringen sollen auf den Prüfstand kommen. Eine unabhängige Kommission soll die Abgeordnetenbezüge, aber auch ihre Versorgung im Alter oder nach Ausscheiden aus dem Landtag sowie andere Regelungen im Abgeordnetengesetz, untersuchen und Empfehlungen geben. Das sieht ein Antrag vor, den die rot-rot-grüne Minderheitskoalition am Freitag im Landtag vorlegte.
Ziel sei, die Abgeordneten steuerrechtlich sowie bei sozialen Leistungen und in Versicherungsfragen mit allen Thüringern gleichzustellen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, André Blechschmidt. Im Grundsatz unterstützten die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP das Anliegen, erklärten aber weiteren Diskussionsbedarf vor allem zur personellen Zusammensetzung der Kommission. Die Abgeordnetenbezüge in Thüringen seien im Vergleich der Landesparlamente maßvoll, so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl.
Der Antrag von Linke, SPD und Grünen wurde schließlich auf Antrag der CDU mit Unterstützung von FDP und AfD in den Justizausschuss zur weiteren Beratung überwiesen - eine Entscheidung zur Einsetzung der Kommission ist damit zunächst vertagt. Es sei wichtig, sich Expertenwissen zu holen. «Letztlich müssen aber die Abgeordneten selbst entscheiden», sagte der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag.
Blechschmidt verwies drauf, dass einige andere Bundesländer ihre Abgeordnetengesetze bereits reformiert hätten. Thüringen könnte sich beispielsweise mit den Erfahrungen von Nordrehin-Westfalen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein beschäftigen. Es sei sinnvoll, das alles von Fachleuten aufarbeiten zu lassen, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Diana Lehmann.
Nach dem Antrag soll die Expertenkommission bis Ende 2023 einen Bericht mit Empfehlungen für Änderungen im Thüringer Abgeordnetenrecht vorlegen. Damit sei Zeit vor oder nach der nächsten Landtagswahl 2024 Änderungen umzusetzen. Dabei gehe es auch um mögliche Wartezeiten für Abgeordnete nach Ausscheiden aus dem Parlament bis zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Madeleine Henfling. Damit könnten Lobbytätigkeiten verringert werden.
In Thüringen ist die Anpassung der Abgeordnetenbezügen in der Verfassung geregelt. Danach werden die Grundbezüge der Parlamentarier nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und die Aufwandsentschädigung nach der Preisentwicklung jährlich angepasst. Dieser Diätenautomatismus ist seit Jahren umstritten. Andere Regelungen wie ihre Altersversorgung regelt das Abgeordnetengesetz.
Die AfD-Fraktion legte dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, die Diätenanpassung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der viele Thüringer nach Pandemie und angesichts der hohen Inflationsrate seien, auszusetzen. Eine solche einmalige Regelung, die trotzdem Gesetzesänderungen erfordere, gehe am Ziel vorbei, argumentierten Abgeordnete anderer Fraktionen. Der Gesetzentwurf der AfD fand keine Mehrheit.
Die Grunddiät der Abgeordneten war im vergangenen Jahr auf 6036,72 Euro brutto erhöht worden, für den Unterhalt ihrer Wahlkreisbüros erhielten sie 1359,43 Euro brutto pro Monat.
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