Rechtsbeugung gegen Weimarer Amtsrichter: Prozess ab Juni
Der Prozessbeginn gegen den vorläufig suspendierten Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung verschiebt sich um zwei Monate. Wegen der weiteren Bestellung eines Verteidigers werde das Verfahren gegen den Juristen nun nicht am kommenden Dienstag, sondern erst am 15. Juni eröffnet, teilte das Landgericht Erfurt am Freitag mit. Es habe sich herausgestellt, dass der bisher bestellte Verteidiger nicht alle Verfahrenstermine absichern könne, hieß es.
Der Familienrichter muss sich wegen einer umstrittenen Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen vor Gericht verantworten. Der heute 60-Jährige hatte im Frühjahr 2021 auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben. Strittig ist die Frage der Zuständigkeit. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz liege in der Verantwortung der Verwaltungsgerichte, hieß es. Der Familienrichter war im Januar dieses Jahres deswegen auch vorläufig suspendiert worden. Dagegen hatte dieser Beschwerde eingelegt, über die der Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht in Jena noch entscheiden muss.
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