Rechter Treff: Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt
Der Rechtsstreit um einen rechtsextremen Szenetreff in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) ist entschieden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das denkmalschutzrechtliche Vorkaufsrecht der Gemeinde für das Kloster Veßra bestätigt. «Das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen ist damit rechtskräftig. Der Beschluss ist unanfechtbar», teilte das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Weimar mit. Der Kläger scheiterte mit seiner Forderung nach Zulassung einer Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil.
Es ging bei dem Rechtsstreit nach Gerichtsangaben unter anderem um die Gaststätte «Goldener Löwe» auf dem Gelände des ehemaligen Klosters. Kläger ist ein Angehöriger der Südthüringer Neonaziszene, der die Gaststätte gepachtet hatte und diese betreibt.
Das Gericht in Meiningen hatte erklärt, es handele sich um das einzige Gasthaus im Ort, das aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmal zu bewerten sei. Es bestehe damit ein öffentliches Interesse.
Der Betreiber der Gaststätte ist in der Szene unter anderem für rechtsextreme Liederabende und Konzerte bekannt. Er hatte Ende 2014 mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen. Dieser wurde aber bislang nicht wirksam, weil die Gemeinde Anfang 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte - nun mit Erfolg.
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