Ramelow erwartet Einigung zu Bezahlkarte
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow setzt darauf, dass die bundesweite Regelung zu Bezahlkarten für Asylbewerber nun bald umgesetzt wird. Thüringen stehe zu diesem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, sagte Ramelow der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Die Bezahlkarte ist ein Instrument der Verwaltungsvereinfachung.»
Die Grünen in der Ampel-Koalition hatten noch Diskussionsbedarf zu einigen Regelungen angemeldet. Derzeit ist deshalb unklar, wann eine bundesweite Regelung im Bundestag beschlossen wird.
Kritik übte Ramelow am Agieren von CDU und CSU. «Seitens der Union wurde die Bezahlkarte nunmehr zu einem Instrument stilisiert, mit dem vermeintlich bestehende Anreize zur Migration reduziert werden könnten. Das ist empirisch haltlos und läuft in der Sache falsch», sagte Ramelow.
Die Thüringer Landesregierung vertrete «die Erwartung einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung der Bezahlkarte» - und zwar in dem Sinne, auf den sich die Bundesländer verständigt hätten, die sich an der bundesweiten Ausschreibung beteiligen.
Ramelow: Jeder hat Anspruch auf ein Girokonto
Er vertrete zudem die Auffassung, dass jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch auf ein eigenes Girokonto habe - Geflüchtete eingeschlossen, äußerte Thüringens Ministerpräsident. «Jeder soll entscheiden können, wie er mit seinem Geld umgeht.»
Weil eine bundesweite Regelung für eine Bezahlkarte weiter auf sich warten lässt, steigt die Zahl der Kommunen in Thüringen, die eigene Wege in dieser Frage gehen. Mehrere Kreise haben bereits regionale Regelungen getroffen, darunter das Eichsfeld oder der Kreis Greiz. Weitere wollen im April damit starten. Auch die Landeshauptstadt Erfurt hatte kürzlich erklärt, sie wolle nicht mehr auf eine bundesweite Regelung warten.
Thüringens Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa wies Behauptungen einzelner Kommunalpolitiker zurück, dass es durch regionale Bezahlkarten-Regelungen eine Wanderung von Asylbewerbern innerhalb Thüringens gibt. «All diejenigen, die in den Thüringer Landkreisen eine Bezahlkarte ausgehändigt bekommen, sind Asylsuchende oder geduldete Menschen mit einer Wohnsitzauflage», so Kruppa. Das bedeute, die betroffenen Menschen bekommen ausschließlich in dem Landkreis, in dem sie verpflichtet sind zu wohnen, Leistungen.
Die Vereinbarung der Bundesländer sieht vor, dass ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt wird. Mit der Karte soll verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Anfang März hatte die Bundesregierung einem Gesetzentwurf zugestimmt.
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