Der Angeklagte wird in den Verhandlungssaal des Landgerichtes geführt., © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Prozess wegen sexuellen Missbrauchs: Ex-Chef muss in Haft

20.04.2022

Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Gera den ehemaligen Geschäftsführer einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zu zwei Jahren und vier Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als gesichert an, dass der zur Tatzeit 57-Jährige zahlreiche Fotos vom Intimbereich eines schlafenden zehnjährigen Mädchens angefertigt hatte, das sich in der Obhut der Einrichtung befand. Zudem sei nachgewiesen worden, dass er mehrere Fotos vom Intimbereich eines weiteren minderjährigen Mädchens gemacht und es auch im Innenschenkelbereich berührt hatte.

«Wir sind davon überzeugt, dass die Lichtbilder von dem Angeklagten aufgenommen wurden», sagte die Vorsitzende Richterin Christina Lichius. Die Verhandlung habe anhand von Gutachten und Zeugenaussagen gezeigt, dass die Bilder alle von dem Handy des Mannes gemacht wurden. «Es gibt keine Anhaltspunkte für Manipulationen auf den Bildern.»

Der heute 60-Jährige musste sich seit Mitte Januar vor dem Landgericht Gera verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.

Er könne nicht komplett an den Beweisen vorbeiplädieren, erklärte Anwalt Thomas Siegel in seinem Plädoyer. Sein Mandant habe nachweislich Bilder von den Mädchen gemacht. «Wenn man die Bilder und das Spektrum des Missbrauchs sieht, bewegen wir uns trotzdem noch im unteren Bereich», sagte der Anwalt. Die Bilder hätten keine Hinweise auf Geschlechtsverkehr oder ähnliche Handlungen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wies die Forderung der Verteidigung nach Bewährung zurück. «Ich sehe nicht die Voraussetzungen», sagte Staatsanwalt Andreas Pretzel vor der Urteilsverkündung. Vielmehr sei zu befürchten, dass der Mann weitere Straftaten begehen könnte. Er habe über viele Jahre nach dem gleichen Muster gehandelt.

Der Angeklagte selbst hatte sich in dem gesamten Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. «Ich denke, das ist auch das gute Recht meines Mandanten», sagte der Anwalt. Die Bilder, um die es in der Verhandlung ging, waren teils auf den Handys und Laptops des Mannes gefunden, teils wiederhergestellt worden.

Schwerer sexueller Missbrauch sei in der Tat «nicht feststellbar» gewesen, sagte Richterin Lichius. Die Kammer habe zudem zu Gunsten des heute 60-Jährigen berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war. Allerdings habe der Mann gewusst, dass es sich bei dem Mädchen um ein schwer traumatisiertes und geschädigtes Kind gehandelt habe, ohne Kontakt zu den Eltern, als es in die Obhut der Einrichtung kam. «Das war alles dem Angeklagten bekannt, und die Kammer ist davon überzeugt, dass das berechnet werden muss.»

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, der Haftbefehl hat jedoch Bestand. Der Mann, der sich seit knapp zehn Monaten in Untersuchungshaft befand, bleibt somit inhaftiert. Es bestehe durchaus Flucht- und Wiederholungsgefahr, so die Richterin.

© dpa-infocom, dpa:220420-99-977934/5

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