Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord vor 20 Jahren gestartet
Mit sieben Schüssen aus einer Pistole ist vor rund 20 Jahren eine Frau in Schöten bei Apolda getötet worden. Seit Montag müssen sich deshalb vier Männer, darunter der damalige Ehemann der 35-Jährigen, vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Das Motiv: Habgier.
Der heute 61 Jahre alte Ehemann habe wirtschaftlichen Ruin durch ein laufendes Scheidungsverfahren von sich abwenden wollen, hieß es in der Anklageverlesung. Deshalb habe er einem der anderen Mitangeklagten 30.000 Euro für die Tötung der Frau geboten. 10.000 soll er in bar bezahlt haben, den Rest auf Raten. Der andere Mann soll wiederum seinen Bruder und einen weiteren Mann dafür mit ins Boot geholt haben. Seinem Bruder bot der Mann laut Anklage 10.000 Euro, dem vierten Anklagen soll er den Erlass von Schulden aus früheren Drogengeschäften in Aussicht gestellt haben. Angeklagt sind die drei Männer (einer 43, zwei 46 Jahre) wegen gemeinschaftlichen Mords aus Habgier. Der 61 Jahre alte Ehemann wegen der Anstiftung zum Mord aus Habgier.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den drei Deutschen vor, am 16. Januar 2004 am frühen Morgen in Schöten der 35-Jährigen aufgelauert zu haben. Einer von ihnen soll die sieben Schüsse auf die Frau abgegeben haben, als sie - ihrem täglichen Ablauf folgend - eine Ausfahrt mit ihrem Auto hinausfahren wollte. Ein anderer soll den Tatort abgesichert und der Dritte das Fluchtauto gefahren haben.
Die Angeklagten sitzen seit einigen Monaten in Untersuchungshaft. Über ihre Verteidiger ließen die Angeklagten am Montag nach der Anklageverlesung jeweils mitteilen, sich nicht zur Sache äußern zu wollen.
Die Polizei hatte nach er Tat 2004 die Sonderkommission «Käfer» gegründet - benannt nach dem Automodell der 35-Jährigen. Mehr als 500 Personen wurden vernommen und 55 Spuren verfolgt - zunächst ergebnislos. Zwei Jahre nach dem Mord waren die Ermittlungen zunächst eingestellt worden.
Ein entscheidender Hinweis, der dazu führte, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden, kam vor einigen Jahren von einem Häftling im Gefängnis. Nachdem seine Geschichte auf Plausibilität geprüft worden war, wurde das große Besteck ausgepackt: Verdeckte Ermittler waren im Einsatz, Telefonate wurden überprüft, Peilsender verwendet, wie Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hengst am Rande der Verhandlung am Montag beschrieb.
Inwieweit der Häftling überhaupt die entscheidenden Kenntnisse erlangt hatte, sei derweil umstritten. Inzwischen sage dieser, er habe einen Zettel mit den entsprechenden Informationen gefunden, so Kästner-Hengst.
Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft - der Anstifter werde dabei wie ein Täter behandelt, sagte Kästner-Hengst.
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