Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts., © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Probezeitverlängerung: Personalrat muss nicht gefragt werden

12.10.2022

Die Personalräte öffentlicher Verwaltungen müssen bei einer geplanten Verlängerung der Probezeit eines Beamten nicht um Zustimmung gefragt werden. Das geht aus einem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgericht hervor (Aktenzeichen: 5 PO 525/21), über den das Gericht am Mittwoch in Weimar informierte. Mit seiner Entscheidung hob das Gericht das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen auf.

Das Meininger Gericht war der Auffassung gewesen, dass die Verlängerung der Probezeit von Beamten der Mitbestimmung unterliege. Im konkreten Fall ging es um einen Polizisten. Das Thüringer Innenministerium hatte die Ansicht vertreten, dass die Verlängerung der Probezeit eines Beamten nicht der eingeschränkten Mitbestimmung unterliege. Deshalb müsse es kein personalvertretungsrechtliches Beteiligungsverfahren geben. Es wies die Landespolizeidirektion an, ein begonnenes Mitbestimmungsverfahren abzubrechen. Dagegen wehrte sich der Personalrat vor Gericht.

Die Oberverwaltungsrichter stellten nun fest, dass es keine sogenannte Allgemeinzuständigkeit der Personalvertretungen in öffentlichen Verwaltungen gebe, die aus dem Personalvertretungsgesetz abzuleiten wäre. Die nun getroffene Entscheidung hat den Angaben zufolge über den vorliegenden Streitfall hinaus Bedeutung für die Beteiligung der Personalvertretungen in allen öffentlichen Verwaltungen des Landes Thüringen. Der Senat hat deshalb die Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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