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Praxen auch mit nicht geimpftem Personal arbeiten lassen

23.02.2022

Bei der Corona-Impfpflicht für Personal von Gesundheitseinrichtungen setzt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen darauf, dass Arztpraxen auch dann weiterarbeiten können, wenn deren Inhaber oder das Personal nicht immunisiert sind. «Wir werden uns dafür einsetzen, dass die ärztliche Versorgung flächendeckend erhalten bleibt», sagte die Vorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung, Annette Rommel, am Mittwoch auf Anfrage. Arztpraxen seien versorgungsrelevant.

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte unter anderem in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen einen Nachweis über ihre Immunisierung vorlegen. Ab 16. März müssen die Einrichtungen ungeimpftes Personal den Gesundheitsämtern melden.

Die Entscheidung über mögliche Betretungs- oder Betätigungsverbote für Gesundheitspersonal ohne Immunitätsnachweis treffen die Gesundheitsämter. Dies ist allerdings der letzte Schritt in einem mehrmonatigen Verfahren, wie aus einem kürzlich vom Gesundheitsministerium vorgestellten Zeitplan zur Umsetzung der Impfpflicht hervorgeht. Zuvor erhalten Nichtgeimpfte die Gelegenheit, die Immunisierung nachzuholen. Tun sie das nicht, drohen zunächst Bußgelder. Eventuelle Verbotsverfügungen könnten Ende Juli/Anfang August wirksam werden.

Bei der Entscheidung darüber sollen die Ämter einen Ermessensspielraum erhalten. Dabei gehe es auch darum, ob die Versorgung gefährdet sei, sagte Rommel. Zum Anteil Ungeimpfter in Arztpraxen liegen der KV und dem Ministerium keine Zahlen vor.

Eine Stichprobe des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung hatte kürzlich ergeben, dass etwa ein Viertel des Thüringer Praxispersonals ungeimpft sein soll. Allerdings sei die Zahl wegen der geringen Thüringer Beteiligung wenig aussagekräftig, sagte Rommel.

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© dpa-infocom, dpa:220223-99-255162/2

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