Polizei schützt hunderte Immobilien in Thüringen
Mehrere hundert Immobilien in Thüringen werden durch die Polizei besonders geschützt. Nach Angaben des Innenministeriums in Erfurt besteht in diesen Fällen zumindest die abstrakte Gefahr, dass an oder in diesen Gebäuden oder in ihrem Umfeld Straftaten begangen werden. Insgesamt gebe es 386 solcher Objekte in Thüringen, geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sascha Bilay (Linke) hervor. Sie würden «polizeilichen Schutzmaßnahmen unterschiedlicher Ausprägung unterzogen».
Welche Schutzmaßnahmen das sind, dazu macht das Ministerium keine genauen Angaben. Nach Angaben aus Polizeikreisen können das je nach Objekt unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen sein: Polizeistreifen könnten die einzelnen Immobilien beispielsweise häufiger als üblich anfahren. Auch könnten Beamte ausschließlich zum Schutz dieser Immobilien - deutlich sichtbar oder sehr unauffällig - abgestellt sein.
Es handele sich um Immobilien unterschiedlichster Art. Darunter seien unter anderem Partei-, Wahlkreis- und Abgeordnetenbüros, Gedenkstätten, Friedhöfe, Liegenschaften der Landesregierung und des Landtages, Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und auch Immobilien, die von Religionsgemeinschaften genutzt werden, schreibt das Innenministerium in seiner Antwort. «Darüber hinausgehende Informationen zu konkreten polizeilichen Schutzobjekten oder -maßnahmen können aus Sicherheitsgründen nicht gegeben werden», heißt es in der Antwort.
Unter den besonders beachteten Objekten seien auch 54 Objekte der rechten Szene, die als sogenannte gefährdete Orte eingestuft seien, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Auch 21 Objekte, die der linken Szene zugeordnet werden, würden derart klassifiziert.
Die Objekte würden auf der Grundlage von regelmäßigen oder anlassbezogenen Gefährdungsbewertungen bestimmt. Diese Bewertungen würden anhand bundesweit abgestimmter Standards und Kriterien vorgenommen. «Darauf basieren sodann entsprechende einzelfallbezogene Schutzmaßnahmen.»
In oder in unmittelbarer Nähe von Objekten, die als besonders gefährdet eingestuft werden, hat die Polizei erweiterte Befugnisse. Sie kann dort nach den Bestimmungen des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes die Identität einer Person feststellen, wenn «Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind».
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