Eine Person wird von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft., © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild
  • Nachrichten

Pflegeanbieter fordern Klarheit über Teil-Impfpflicht

14.02.2022

Knapp einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordern private Pflegeanbieter mehr Klarheit über die genaue Umsetzung. Derzeit sei vollkommen ungewiss, was nach dem 15. März passiere, sagte die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Margit Benkenstein, am Montag. Das bringe die Pflegeeinrichtungen im Freistaat in Schwierigkeiten.

Ab dem 16. März müssten die Einrichtungen ungeimpfte Beschäftigte an das jeweilige Gesundheitsamt melden. Die weiteren Abläufe und zentrale arbeitsrechtliche Fragen seien jedoch weiter offen. «Wir brauchen ein transparentes und abgestimmtes Verfahren mit Betretungsverboten als absolut letztem Mittel, an dem sich die Pflegeeinrichtungen orientieren können», sagte Benkenstein. Es müsse bundesweit einheitliche Regeln geben.

Auch die Thüringer Landesregierung setzt auf eine bundeseinheitliche Regelung. Im Freistaat soll es auch eine Übergangsregelung für jene geben, die glaubhaft versichern, sich noch impfen zu lassen, oder die bereits mit dem Impfen angefangen haben. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder beraten am Montag über das weitere Vorgehen.

© dpa-infocom, dpa:220214-99-120821/3

Teilen: