Personalräte: Öffentlichen Dienst digital entscheiden
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Personalräte: Öffentlichen Dienst digital entscheiden

02.11.2023

Die Personalräte im öffentlichen Dienst in Thüringen können auch künftig per elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz entscheiden. Das sieht eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor, das der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen in Erfurt beschloss. Der Landtag regelte damit gesetzlich eine Lösung, die eigentlich seit 2020 als Übergangsvariante für die Corona-Zeit befristet gelten sollte. Zugelassen sind damit auch weiterhin Beschlüsse im sogenannten Umlaufverfahren.

Die neuen Formen der Beschlussfassung habe sich bewährt und zur Arbeitserleichterung sowie Verwaltungsvereinfachung bei den Personalräten geführt, hieß es zur Begründung. Eigentlich sollten sie Ende 2023 auslaufen.

Die Opposition von CDU, AfD und FDP enthielt sich bei der Schlussabstimmung des Gesetzes - vor allem wegen einiger neuer Regelungen zu den Zuständigkeiten von Personalräten und wann sie vom Arbeitgeber beteiligt werden müssen. Rot-Rot-Grün sprach von einer gesetzgeberischen Klarstellung der Zuständigkeit von Personalräten.

© dpa-infocom, dpa:231102-99-798332/2

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