Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts., © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Personal für internationale Einsätze muss Vorgaben erfüllen

06.04.2022

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts müssen Kandidaten für internationale Friedenseinsätze oder Wahlbeobachtungen auch soziale und interkulturelle Kompetenz nachweisen. Erfüllten sie dieses Kriterium nicht, könnten sie aus dem Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gestrichen werden, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 325/21). Verhandelt wurde der Fall einer Juristin, die als Wahlbeobachterin in Albanien und als Rechtsberaterin im Kosovo eingesetzt war.

Das ZIF beendete 2018 die seit 2009 bestehende Mitgliedschaft der Frau im Expertenpool, nachdem es zu Unstimmigkeiten mit ihr gekommen war. Sie würde das Kriterium einer «hervorragenden sozialen Kompetenz» nicht mehr erfüllen, hieß es zur Begründung. Die Klage der Frau hatte wie bereits beim Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg auch vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Bewerber für den Pool müssten das Anforderungsprofil erfüllen, erklärten die Bundesrichter.

© dpa-infocom, dpa:220406-99-820887/2

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