Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Die Linke) während einer Pressekonferenz., © Martin Schutt/dpa
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Ostrenten-Härtefälle: Auszahlung beginnt

07.07.2023

In Thüringen sind bisher 2551 Anträge bei der Stiftung Härtefallfonds eingereicht worden. 1194 davon betreffen die Überleitung von Rentenansprüchen aus der DDR in das System der BRD, wie das Thüringer Sozialministerium am Freitag in Erfurt mitteilte. Die Auszahlung habe begonnen, hieß es. Sozialministerin Heike Werner (Linke) ermunterte «alle potenziell Berechtigten», einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.

Man habe gemeinsam mit anderen Bundesländern lange um eine Lösung gerungen. «Stellen Sie bis zum 30. September Ihren Antrag. Sonst drohen Sie, leer auszugehen», sagte Werner. Der Bund hatte im November vergangenen Jahres die rechtlichen Grundlagen für den Härtefallfonds gelegt.

Bei einem positiven Bescheid gibt es eine Einmalzahlung vom Bund in Höhe von 2500 Euro. Geplant ist, dass dieses Geld vom Land dann noch auf 5000 Euro aufgestockt wird. Die Aufstockung ist geplant für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 ihren Wohnsitz in Thüringen hatten. Der Landesanteil steht unter einem Haushaltsvorbehalt. Der Haushalt für das Jahr 2024 wird derzeit noch verhandelt. Linke, SPD und Grüne sind in Thüringen dabei auf die Opposition angewiesen, weil sie keine eigene Mehrheit im Parlament haben.

Bei den Härtefällen geht es um Ostdeutsche mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Beispiele sind ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.

Zum anderen richtet sich der Fonds an Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die Deutschland aus der früheren Sowjetunion aufnahm.

Nach Angaben des Sozialministeriums gingen bislang 867 Anträge im Bereich Spätaussiedler und 490 Anträge im Bereich Kontingentflüchtlinge ein.

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