Opferrente nach Gewaltkriminalität für 465 Betroffene
465 Opfer von Gewalt haben in diesem Jahr in Thüringen eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid und für Heilbehandlungen bezogen. Sie erhalten eine monatliche Grundrente zwischen 164 und 854 Euro, wie das Landesverwaltungsamt am Dienstag mitteilte. 41 Anträge auf Opferentschädigung seien in diesem Jahr neu bewilligt worden. Grundlage für die Leistung ist das Opferentschädigungsgesetz, das Bund und Länder zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern verpflichtet. Das Land trägt dabei 60 Prozent der Kosten von Entschädigungsleistungen, der Bund 40 Prozent.
Der Behörde zufolge wurden in diesem Jahr bislang 237 Anträge auf Entschädigung neu gestellt - vor allem von Menschen, die Opfer vorsätzlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs wurden. In 42 Fällen seien die Antragsverfahren eingestellt worden, weil zum Beispiel Geschädigte ihre Anträge zurückgezogen oder bei der Bearbeitung nicht mitgewirkt hätten. 71 Anträge wurden abgelehnt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer je Antrag betrug 16,5 Monate.
Damit ein Entschädigungsantrag bewilligt werden kann, muss der Gesundheitsschaden mindestens sechs Monate andauern. Betroffene müssen den Nachweis erbringen, dass er unmittelbar auf einen tätlichen Angriff zurückzuführen ist. Häufiger Grund für Ablehnungen von Anträgen ist laut Landesverwaltungsamt, dass der kausale Zusammenhang zwischen Gewalttat und gesundheitlichem Schaden nicht belegt werden kann.
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