Öl- und Pelletheizungen: Härtefall-Hilfe ab 8. Mai
Nutzer bestimmter Heizungen, deren Energiekosten sich mehr als verdoppelt haben, können finanzielle Hilfe aus einem Härtefallfonds beantragen. Konkret geht es um Heizungen mit nicht leitungsgebundene Energieträgern wie Öl oder Pellets. Anträge sind ab 8. Mai rückwirkend für das Jahr 2022 möglich, teilte das Thüringer Sozialministerium am Dienstag in Erfurt mit. Demnach werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über der Verdopplung liegen, erstattet. Grundlage sei der bundesweite Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
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