Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts., © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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ÖDP zieht Verfassungsklage gegen Kommunalwahlgesetz zurück

19.04.2023

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat ihre Verfassungsklage gegen das Thüringer Kommunalwahlgesetz zurückgezogen. Dies habe sie in der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof erklärt, nachdem das Gericht Probleme bei der Zulässigkeit der Klage gesehen habe, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Die Klage richtete sich gegen Regelungen zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge von Parteien, die bisher nicht in Kommunalparlamenten vertreten sind. Der Verfassungsgerichtshof verhandelte am Mittwoch auch eine ähnlich gelagerte ÖDP-Klage gegen das Landeswahlgesetz.

Beim Kommunalwahlgesetz hatte die Kleinstpartei nicht nur die Zahl nötiger Unterschriften moniert, sondern auch die Art und Weise, wie sie gesammelt werden dürfen. Sie wollte erreichen, dass Unterschriften nicht wie bisher nur in Amtsstuben von Rathäusern oder Bürgerbüros, sondern frei gesammelt werden - wie das auch schon EU-, Bundes- und Landtagswahlen möglich ist. Einzelne Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs hätten «deutlichen Reformbedarf» bei den Regelungen festgestellt, teilte die ÖDP mit.

Die Klage gegen das Landeswahlgesetz richtete sich gegen die Mindestzahl der zu erbringenden Unterstützungsunterschriften. Im Ländervergleich sei die Zahl von 250 nötigen Unterschriften für Wahlkreisvorschläge sehr hoch,erklärte die ÖDP. Hier soll das Urteil laut der Gerichtssprecherin am 28. Juni verkündet werden. Die ÖDP mit aktuell 68 Mitgliedern verfügt nach eigenen Angaben derzeit über neun Mandate in Kommunalparlamenten im Freistaat.

© dpa-infocom, dpa:230419-99-372803/3

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