ÖDP klagt gegen Thüringer Landeswahlgesetz
Der Landesverband Thüringen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) klagt eigenen Angaben zufolge gegen das im Juni geänderte Landeswahlgesetz. Wie der Landesvorsitzende Martin Truckenbrodt am Samstag in Frankenblick mitteilte, geht es der ÖDP darum, die Zahl der für die Zulassung zur Wahl notwendigen Unterstützerunterschriften zu kippen. Seiner Auffassung nach ist die Regelung verfassungswidrig, wonach je Wahlkreis 250 solcher Unterschriften gefordert werden. Die Vorschrift betrifft Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind.
Truckenbrodt erklärte, dass nach aktueller Rechtsprechung höchsten ein Anteil von 0,25 Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises für die Zahl der Unterschriften festgelegt werden dürfe. In Thüringen liege dieser Wert aktuell hingegen durchschnittlich bei 0,64 Prozent der Wahlberechtigten. Er bemängelte weiter, dass im aktuellen Thüringer Landeswahlgesetz nicht festgelegt worden sei, wie hoch die Zahl der zu sammelnden Unterstützungsschriften im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags sein müsse.
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