Oberlandesgericht enthebt umstrittene Schöffin aus Amt
Die wegen ihres politischen Engagements umstrittene Schöffin am Landgericht Erfurt ist ihres Amtes enthoben worden. Das entschied das Thüringer Oberlandesgericht in Jena nach eigenen Angaben vom Donnerstag. Der 1. Strafsenat sah bei der Schöffin einen besonders groben Verstoß gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot. Da deswegen bereits die Enthebung aus dem Schöffenamt unumgänglich gewesen sei, wurde über die Frage der besonderen Verfassungstreue der Schöffin nicht entschieden.
Die Laienrichterin soll zu den Aktivisten im Zuge der Corona-Proteste gehört und im vergangenen November eine rechte Demo vor dem Landtag angemeldet haben. Über die Vorwürfe gegen die Schöffin hatte zuerst MDR Thüringen berichtet.
Das Mäßigungsgebot verlangt von Richtern wie Laienrichtern, alles zu unterlassen, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann. Ein Richter dürfe sich zwar politisch betätigen, müsse dabei aber stets das Mäßigungsgebot beachten, hieß es.
Das erhebliche politische Engagement der Schöffin in der Öffentlichkeit, über das auch ausführlich in der Presse berichtet wurde, war nach Ansicht des Gerichts auf eine breite Außenwirkung angelegt. Es habe stark umstrittene Fragen nach dem Umgang mit der Pandemie sowie nach dem darauf bezogenen Handeln des Gesetzgebers betroffen.
Würde die Schöffin ihr Amt weiter ausüben, könnte es zu zahlreichen Berührungspunkten zwischen ihren außerdienstlichen Aktivitäten und Verfahren kommen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. «Aus objektiver Sicht von Verfahrensbeteiligten ist daher bei der Schöffin in Anbetracht ihrer Aktivitäten die Unparteilichkeit eines Richters nicht mehr gewährleistet», hieß es in der Mitteilung. Die Schöffin kann gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen.
Das Landgericht hatte wegen Zweifeln an der Geeignetheit der ehrenamtlichen Richterin einen Prozess gegen mutmaßliche Schleuser Mitte Januar ausgesetzt und den Fall der Schöffin zur Prüfung an das Oberlandesgericht gegeben.
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