Nur Kommunen werden an Windstrom-Einnahmen beteiligt
Thüringens Kommunen sollen künftig finanziell davon profitieren, wenn sich Windräder in einem Umkreis von 2500 Metern drehen und Strom erzeugen. Der Gesetzentwurf zum Windenergiebeteiligungsgesetz, der seit Monaten im Landtag in Erfurt liegt, habe im zuständigen Ausschuss mit einigen Korrekturen die vorletzte Hürde genommen und gehe als Beschlussvorlage an den Landtag. Das erklärten die Energiepolitiker der Linken, Markus Gleichmann, und der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, auf dpa-Anfrage in Erfurt.
Offen ist allerdings noch, ob die finanzielle Beteiligung bereits Ende April im Landtag abschließend beraten und beschlossen wird. Gleichmann zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch auf die Tagesordnung kommt.
Keine Zahlung direkt an die Bürger
Nach Angaben von Gleichmann sollen die Kommunen von den Betreibern von Windkraftanlagen in ihrem Umfeld künftig eine Zahlung pro erzeugter Kilowattstunde Strom verbindlich verlangen können. Der Betrag liege bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. «Bisher ist das eine Kann-Regelung auch beim Bund, wir bekommen jetzt in Thüringen einen gesetzlichen Anspruch der Kommunen», sagte Gleichmann. Aus dem von der rot-rot-grünen Minderheitskoalition vorgelegten Gesetz gestrichen sei jedoch der ursprünglich vorgesehene zusätzliche Anspruch der Bürger auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde. «Dafür hat es keine Unterstützung der Opposition gegeben», so der Linke-Abgeordnete. Er sehe das mit einem «tränenden Auge».
Bei der CDU-Fraktion hieß es, der organisatorische Aufwand der Kommunen für eine Art Gutschrift an die Bürger sei unverhältnismäßig hoch, ebenso wie ein Modell, den Bürgeranteil in einen etwas günstigen Lokalstromtarif zu überführen.
Die Landesenergieagentur ThEGA sieht in dem Gesetzesentwurf zwar einen Schritt in die richtige Richtung, aber keinen Durchbruch für eine bessere Akzeptanz und einen schnelleren Ausbau der Windenenergie in Thüringen. «Für die Bürgerinnen und Bürger, die die Windräder vor der Haustür haben, hätten wir uns mehr Beteiligung durch das Gesetz erhofft», erklärt die Leiterin der Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Landesenergieagentur, Ramona Rothe. Anstatt sie direkt an den Einnahmen der Windräder zu beteiligen, blieben sie in der Zuschauerrolle. Es wäre besser gewesen, die Bürger mit vergünstigten Grünstromtarifen oder Stromgutschriften am Erfolg der Windenergie teilhaben zu lassen.
Stengele hofft auf mehr Akzeptanz von Windrädern
Thüringens Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) sagte, er freue sich, dass der Gesetzentwurf endlich zur Abstimmung kommen könne. Der zentrale Punkt, mehr finanzielle Beteiligung der Kommunen bei neuen Windenergieanlagen im Umkreis von 2,5 Kilometern sei enthalten. «Die Menschen vor Ort interessiert sehr, welche Vorteile sie haben, wenn ihre regionalen Planungsgemeinschaften Windvorranggebiete ausweisen und Projektierer Anlagen planen.» Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz könnte jetzt ein Mindeststandard an finanzieller Beteiligung verpflichtend werden, so der Minister. Für die Kommunen wären das nachvollziehbare und planbare Einnahmen. Stengele: «Das wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Akzeptanz der Windenergie in Thüringen.»
Beim Ausbau der Windenergie als Stromquelle kommt Thüringen im bundesweiten Vergleich bisher nur recht langsam voran. 2023 waren im Freistaat effektiv nur sechs neue Windkraftanlagen dazu gekommen - nach Daten des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Damit sei die installierte Leistung um 32 Megawatt gestiegen. Thüringen gehöre zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen zu den Flächenländern «mit besonders geringem Zubau».
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