44 Prozent der Betriebe in Thüringen kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. (Archivbild), © Stefan Puchner/dpa
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Nur 44 Prozent der Firmen beschäftigen Schwerbehinderte

22.07.2024

In Thüringen kommen weniger als die Hälfte der betreffenden Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Nach den aktuell verfügbaren Daten lag diese sogenannte Erfüllungsquote im Jahr 2022 bei 44 Prozent, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Im Jahr 2021 habe sich noch bei 44,7 Prozent gelegen.

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt und betrug 2022 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für möglicherweise zusätzliche Kosten bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu schaffen.

Steigende Ausgleichsabgaben

Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge 2025 zum Tragen. Stellen Unternehmen noch im Jahr 2024 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende ein, verringert sich die Ausgleichsabgabe entsprechend.

In Thüringen waren den Angaben nach 2022 rund 24.500 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Fast 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung seien 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeite im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozial- und Gesundheitswesen, hieß es.

Wachsende Bedeutung der Inklusion

Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz werde aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens. Um Vorurteile abzubauen, sei es entscheidend, dass Unternehmen Unterstützung erhielten. So stünden etwa in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem gebe es von der Qualifizierung über Gehaltszuschüsse bis zur technischen Ausstattung eine breite Palette an Förderinstrumenten.

© dpa-infocom, dpa:240722-930-180958/1

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