Neutrale Instanz bei Einstellung von Spitzenbeamten angeregt
In der Diskussion über Personalentscheidungen der Landesregierung bei der Einstellung von Spitzenbeamten hat die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz eine unparteiische Bewertungsstelle ins Spiel gebracht. «Ein Systemfehler ist sicherlich, dass die Landesregierung sich selber oder den Kandidatinnen und Kandidaten selber bescheinigen kann, dass die die gleiche Eignung haben», sagte die Professorin der Uni Leipzig am Montagabend in der MDR-Sendung «Fakt ist!» aus Erfurt.
«Das entspricht nicht dem Prinzip der Gewaltenteilung», so Lorenz. Eine neutrale Instanz werde gebraucht, deren Zustimmung etwa dann nötig sei, wenn eine Position auch ausschreibungsfrei besetzt werden soll und bei der Frage, in welcher Besoldungsgruppe die Betroffenen anzusiedeln seien.
Hintergrund der Sendung war ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes. Darin wird die Einstellungspraxis bei Staatssekretären sowie dem Personal im direkten Umfeld der Minister und Ministerinnen massiv kritisiert und von schwerwiegenden Verstößen gesprochen. Unter anderem beanstandet der Bericht, dass die Bestenauslese nicht beachtet oder Dokumentationspflichten verletzt wurden. Im Landtag wurde bereits heftig über den Bericht und seine Bedeutung diskutiert.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, sprach in der MDR-Live-Sendung von dem «mutmaßlich der größte Fall von Untreue, den der Freistaat seit seiner Gründung gesehen hat». Er kritisierte auch, dass Teile des Berichts nur bedingt zugänglich seien.
Der Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), verwies auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte als Erklärung dafür, weshalb einzelne Teile nicht öffentlich gemacht worden seien. «Wir fragen derzeit alle Staatssekretäre, die in dem Bericht erwähnt sind, ob sie zustimmen, dass auch dieser Bericht als Drucksache veröffentlicht werden kann», sagte Hoff.
Als Reaktion auf den Rechnungshofbericht hatte die Landesregierung angekündigt, gesetzliche Änderungen ihrer Personalpolitik zu planen. So werde etwa die Zahl der politischen Beamten geprüft. In der MDR-Sendung sagte Hoff zudem: «Wer ohne Ausschreibung reinkommt, soll nur zeitlich befristet im öffentlichen Dienst sein.» Die aktuelle gesetzliche Regelung sehe das nicht vor. Neben Staatssekretären können demnach etwa Büroleiter und persönliche Referenten ohne Ausschreibung eingestellt werden.
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