Ein positiver Corona-Schnelltest (l) liegt neben einem Schnelltest mit schwachem positiven Streifen., © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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Neue Thüringer Corona-Verordnung tritt in Kraft

01.05.2022

In Thüringen tritt am Sonntag die neue Corona-Verordnung in Kraft. Wichtigster Aspekt ist die Lockerung der Quarantäne-Regeln. So wird engen Kontaktpersonen von Infizierten eine Quarantäne nur noch empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend. Kontaktpersonen sollen nach der am Freitag von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) verkündeten Verordnung für fünf Tage die persönlichen Kontakte zu anderen Menschen auf das zwingend Notwendige reduzieren und sich täglich testen.

Für Infizierte gilt weiterhin die Pflicht, sich zu isolieren. Allerdings kann die Isolation schon nach fünf Tagen enden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für geimpfte und genesene Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt der Aufwand eines zusätzlichen Corona-Tests.

Für Schulkinder bleibt es in der ersten Mai-Woche vorerst noch bei der Pflicht zu zwei wöchentlichen Corona-Tests. Danach können sie sich freiwillig einmal in der Woche gelten lassen. Die neue Corona-Verordnung gilt bis Ende Mai.

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