Neue Regeln zur Besetzung der Verfassungsschutzkontrolle
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Neue Regeln zur Besetzung der Verfassungsschutzkontrolle

22.09.2022

Die Regeln für die Besetzung der Landtagskommission, die den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert, sollen verändert werden. Eine entsprechende Korrektur des Verfassungsschutzgesetzes wurde am Donnerstag im Landtag beraten und in den Innenausschuss überwiesen. Die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission ist seit mehr als zwei Jahren nicht komplett besetzt - diese Situation hatte bereits das Verfassungsgericht in Weimar beschäftigt.

Mit der Regeländerung nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen wollen Linke, SPD und Grüne eine Blockade der Kommission verhindern. Bisher wird sie nach der Stärke der einzelnen Fraktionen besetzt. Derzeit steht der AfD damit ein Sitz zu. Ihre Kandidaten verfehlten jedoch immer wieder im Landtag die nötige Mehrheit deutlich.

Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling sagte, es wäre seltsam, wenn eine Partei, die selbst in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet werde, an der Kontrolle des Inlandsnachrichtendienst beteiligt wäre.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass nicht mehr einzelne Fraktionen zwingend in dem Kontrollgremium vertreten sein müssen. Stattdessen soll festgeschrieben werden, dass Mitglieder aus den Reihen der Opposition ebenso wie aus den Reihen der Regierungsfraktionen vertreten sein müssen. Für die Wahl der Mitglieder soll künftig statt einer einfachen Mehrheit eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sein.

Aus der AfD-Fraktion kam heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf. Damit solle das bislang rechtswidrige Verhalten der Mehrheit der Abgeordneten des Landtages legalisiert werden, erklärte der AfD-Abgeordnete Torben Braga.

© dpa-infocom, dpa:220922-99-859778/2

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